Für eine korrekte Anzeige der Inhalte dieser Website muss die JavaScript Funktion aktiviert werden.

Schützenverein Reußen e.V.von1921

 

                                               Beitragsordnung

 

 

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Unter den Begriff “ Beiträge“ fallen Mitgliedsbeiträge und Aufnahmebeiträge.

In der Mitgliederversammlung vom 24.08.2001 wurden folgende Beiträge beschlossen, die seit 01.Januar 2002 in Kraft sind.

 

 

1. Jahresbeiträge

 

Mitgliedsgruppen                                                                 Jahresbeitrag in €

 

Kinder bis 14 Jahre                                                                              35, 00 €

 

Jugendliche von 15 – 18 Jahre, Studenten, Azubis                              65, 00 €

 

Erwachsene bis 65 Jahre                                                                     125, 00 €

 

Rentner, Invaliden- und Vorruheständler                                             85, 00 €

 

Ehepaare, Familienbeitrag                                                                   160, 00 €

 

Wehr –und Zivildienstleistende, Arbeitslose,

Sozialhilfeempfänger (mit Nachweis)                                                   40, 00 €

 

Juristische Personen ( BGB §21 )                                                        55, 00 €

 

 

2. Verwaltungsgebühren

 

            Mahngebühr                                                                                         10, 00 €

 

            Verwaltungskosten                                                                                 5, 00 €

 

            Arbeitsstunden                                                                                        6, 00 €

 

Aufnahmegebühr                                                                                 160, 00 €

 

           

 

 

 

 

 

3. Zahlungsweise, Mahnverfahren

 

Der Jahresbeitrag nach Ziffer 1 ist jeweils im ersten Monat des Geschäftsjahres fällig.

Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel durch Überweisung.

Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angaben der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Überweisungen erfolgen auf das Vereinskonto:

 

Stadt- und Saalkreissparkasse Halle, Blz : 800 537 62, Kto.- Nr. : 38 23 00 183.

 

In Ausnahmefällen kann der Jahrebeitrag in bar beim Schatzmeister bis zum 31.Januar des laufenden Geschäftsjahres eingezahlt werden.

Bei Nichtzahlung des Jahresbeitrages bis zum 31.01. ergeht an das betreffende Mitglied eine Zahlungsaufforderung.

Für danach noch anzumahnende Beitragversäumnisse ergeht eine zweimalige schriftliche Mahnung, verbunden mit einer Mahn- und Verwaltungsgebühr.

Eine Nichtzahlung des Beitrages nach Abschluss des Mahnverfahrens führt zur Einleitung des Ausschlussverfahrens.

 

 

4. Eintritt, Austritt

 

Bei Eintritt in den Verein ist nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.11.1999 ein Aufnahmebeitrag zahlen.

Bei Eintritt in den Verein während des Jahres ist der Jahresbeitrag anteilmäßig ab dem angefangenen Kalendervierteljahr zu zahlen.

Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes wird lt. Satzung nur zum Ende des Kalenderjahres wirksam.

Bei verspätetem Eingang der Austrittserklärung laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum satzungsgemäß festgelegten Kündigungstermin und Kündigungsfrist weiter.

 

 

5. Gültigkeit

 

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliedsversammlung vom 24.08.2001 in Kraft. Etwaige anderslautende Festlegungen von Vereinsorganen treten mit diesem Beschluss außer Kraft.

 

 

Wolfgang Howe                                                         

Vorsitzender                                                                                         Halle, den 24.08.2001